Rechtsprechung
RG, 26.09.1924 - I 756/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Von welchem rechtlichen Gesichtspunkt aus ist ein Richterablehnungsgesuch (§ 24 StPO.) zu beurteilen? 2. Ist ein Richter deshalb, weil er dem Untersuchungsrichter schriftlich eine dienstliche Auskunft über seine Wahrnehmungen bei dem den Gegenstand der Anklage bildenden ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 58, 285
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 28.01.1998 - 3 StR 575/96
Im Verfahren gegen Medizinprofessor aus Leipzig: Urteil des Landgerichts im …
Deshalb reicht es nach der Rechtsprechung weder aus, daß er als Zeuge benannt (RGSt 42, 1, 2; BGHSt 11, 206), noch daß er zwar als Zeuge geladen, aber nicht vernommen worden ist (RGSt 12, 180; 58, 285; BGHSt 14, 219, 220). - BGH, 08.09.1964 - 1 StR 292/64
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Damit ist die Entscheidung wirksam geworden, und der Vorsitzende des Schwurgerichts war nicht mehr gehindert, sie bekanntzumachen (RGSt 58, 285, 288; BGHSt 15, 384). - BGH, 03.03.1961 - 4 StR 548/60 "Die außerhalb einer Hauptverhandlung durch die beschließende Strafkammer ergehende Entscheidung, durch die ein in der Hauptverhandlung gegen die Richter der erkennenden Strafkammer gestelltes Ablehnungsgesuch zurückgewiesen wird, kann durch den mitabgelehnten Vorsitzenden der erkennenden Kammer verkündet werden, nachdem sie diesem durch den Vorsitzenden der beschließenden Kammer zur amtlichen Kenntnis zugegangen ist (in Anschluß an RGSt 58, 285, 287).«.
Diesem Verfahrensgang entspricht es, daß der das Ablehnungsgesuch zurückweisende, mit Gründen versehene Beschluß der ersten Strafkammer den danach zu Unrecht abgelehnten Richtern der erkennenden Kammer gegenüber schon in dem Augenblick wirksam wurde, in dem er dem Vorsitzenden der erkennenden Kammer zur amtlichen Kenntnis zuging (vgl. RGSt 58, 285, 288).
- BGH, 04.11.1959 - 2 StR 421/59
Unterschlagung durch Verpfändung einer gemieteten Schreibmaschine - Ausschluss …
Er liegt nur vor, wenn der Richter oder Schöffe in der Bache als Zeuge vernommen ist; es genügt nicht, daß er als Zeuge geladen war (Rspr. RGSt 10, 196; RGSt 12, 180; 58, 285). - BGH, 19.07.1955 - 5 StR 228/55
Rechtsmittel
Bei der Würdigung dieser Tatsachen war seinem Ermessen jedoch ein so weiter Spielraum gegeben, daß keiner der Antragsteller eine hinreichend sichere Aussicht hatte, die schon als Bestandteil seines Vermögens bezeichnet werden könnte (vgl BGH a.a.O. im Anschluß an RGSt 58, 285 [289]). - BGH, 24.09.1953 - 5 StR 224/53
Rechtsmittel
Bei der Würdigung dieser Tatsachen hat das Ermessen jedoch einen so weiten Spielraum, daß keiner der Antragsteller eine hinreichend sichere Aussicht hat, die schon als Bestandteil seines Vermögens bezeichnet werden könnte (vgl RGSt 58, 285 [289]).